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AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen Maler Wels und Wels Land Stefan Schott

 

Geltung der AGB 

1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB der Malerei Schott KG.

2. Der Vertragsvertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass für den Fall, dass er selbst ebenfalls AGB´s verwendet, jedenfalls die Bedingungen der Malerei Schott KG maßgeblich sind, auch wenn die AGB des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

3. Vertragserfüllungshandlungen der Malerei Schott KG gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den Bedingungen der Malerei Schott KG abweichenden Vertragsbedingungen.

Angebot

Die Angebote der Malerei Schott KG sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Malerei Schott KG, spätestens aber mit Beginn der Arbeiten durch die Malerei Schott KG als abgeschlossen.

Kostenvoranschlag

1. Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich.

2. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht im Einflussbereich der Malerei Schott KG liegen, ergeben, können diese Kosten dem Vertragspartner ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weiter gegeben.

Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster, uä bleiben geistiges Eigentum der Malerei Schott KG. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Malerei Schott KG.

Preis

3. Mangels gesonderter Vereinbarung ist die Malerei Schott KG berechtigt, die von ihr zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihr darauf entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

4. Dem Fall eines vereinbarten Preises liegt die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zug erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen die Malerei Schott KG zusätzliche Leistungen, Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre der Malerei Schott KG zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung.

5. Alle von der Malerei Schott KG genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Fläche ohne, dass die Malerei Schott KG darauf Einfluss hat, ändern, so werden die Preise entsprechend erhöht.

Fälligkeit

6. Zahlungsbedingungen: 

  • Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der im Auftrag getroffenen Vereinbarung.

  • Wurden im Auftrag keine Zahlungsbedingungen vereinbart, ist die Malerei Schott KG berechtigt jederzeit Teilrechnungen zu legen. Nach Fertigstellung wird eine Schlussrechnung gelegt.

  • Als Zahlungsfrist gilt, nach Erhalt der Rechnung netto Kassa als vereinbart, ohne jeglicher Abzüge.

7. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Malerei Schott KG entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern die Malerei Schott KG das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von      € 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.

8. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Malerei Schott KG berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. zu verrechnen; hierdurch wird der Anspruch auf nach dem Gesetz gebührende höhere Zinsen nicht beeinträchtigt.

9. Außerdem wird für den Fall des Zahlungsverzuges gegebenenfalls das Gesamtentgelt bzw. werden sonstige offene Forderungen sofort fällig, im Falle eines Verbrauchergeschäftes jedoch nur dann, wenn die Malerei Schott KG ihre Leistung erbracht hat und die Malerei Schott KG den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos mahnte.

Verwahrungspflicht

Für Beschädigungen und den Verlust (Diebstahl) der auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte hat der Vertragspartner einzustehen und die Malerei Schott KG völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Vertragspartner keinen zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zu Verfügung stellt.

Ausführungsbedingungen

Der Vertragspartner hat der Malerei Schott KG die unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme zu ermöglichen. Der Vertragspartner hat außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, da ansonsten die daraus resultierenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

Termine

Die Überschreitung von von der Malerei Schott KG genannter Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch die Malerei Schott KG, ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger für ihre Leistung erforderlicher Vorarbeiten. Sollte sich aus Gründen der Nichtfertigstellung der Beginn der Arbeiten seitens der Malerei Schott KG verzögern, ist die Malerei Schott KG berechtigt, die Arbeiten erst ab entsprechender Fertigstellungsmeldung zu beginnen und erstreckt sich die Frist für die Herstellung durch die Malerei Schott KG dementsprechend, ohne dass die Folgen des Leistungsverzuges oder sonstige Folgen eintreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Malerei Schott KG.

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft hat der Vertragspartner der Malerei Schott KG die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und verjähren Ersatzansprüche binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Leistungserbringung.

Gewährleistung

Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Fertigstellung. Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 HGB/UGB.

Prüf- und Warnpflicht

Die Malerei Schott KG trifft keine über den üblichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Vertragspartner leistet Gewähr dafür, dass die von der Malerei Schott KG zu bearbeitenden Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung besitzen.

Aufrechnungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht zur Aufrechnung von ihm gegen die Malerei Schott KG zustehenden Forderungen mit solchen der Malerei Schott KG gegenüber dem Vertragspartner berechtigt. Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund, auf den sich die Forderung des Vertragspartners stützt.

 

Leistungsverweigerungsverbot

Selbst gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelt, der das doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.

Formvorschriften

Sämtliche an die Malerei Schott KG gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

Zessionsverbot

Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus dem Vertrag gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen ohne dessen Zustimmung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

Gerichtsstand

10. Wels

11. Erfüllungsort ist Wels.

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